„Die Horrorberichterstattung der Betroffenen!" – unter diesem Titel hat die AfD-Fraktion im Bundestag am 22. September ein Video veröffentlicht, in dem die Abgeordnete Dr. Christina Baum die Arbeit der Corona-Enquete-Kommission kommentiert. Es geht um Letalitätszahlen, um einen Beamten im Innenministerium, um PCR-Tests, Masken in Schulen, Meinungsfreiheit und um das, was Bodo Ramelow angeblich gesagt hat.
Ich habe alle vierzehn prüfbaren Aussagen gegen Primärquellen gehalten: Bundestagsdrucksachen, Urteile des Bundesverfassungsgerichts, Fachgesellschaften, Allensbach, Plenarprotokolle. Das Ergebnis ist in einer Hinsicht bemerkenswert – und in einer anderen entlarvend.
Keine einzige glatte Lüge. Null. Und trotzdem sind zehn von vierzehn Aussagen problematisch: acht irreführend, zwei unbelegt. Das ist kein Zufall, sondern Methode. Fast jede Behauptung hat einen echten Kern – eine existierende Drucksache, einen echten Beamten, ein echtes Gerichtsurteil, eine echte Studie. Nur führt der Weg von diesem Kern zur Schlussfolgerung regelmäßig über eine Abkürzung, die die Quelle selbst nicht hergibt. Wer eine Drucksachennummer nennt, klingt nach Aktenkenntnis. Ob in der Drucksache dann wirklich steht, was behauptet wird, prüft kaum jemand nach. Genau deshalb dieser Check.
Dr. Christina Baum, Jahrgang 1956, geboren in Kleingrabe in Thüringen, ist Zahnärztin und sitzt seit 2021 im Bundestag – zunächst über die baden-württembergische Landesliste, 2025 dann per Direktmandat im Wahlkreis Harz in Sachsen-Anhalt mit 39,0 Prozent der Erststimmen. Zuvor saß sie von 2016 bis 2021 im Landtag von Baden-Württemberg. Sie ist Mitglied im Gesundheitsausschuss und seit dem 8. September 2025 in der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
Ihre Position dort ist keine neutrale: Sie kündigte an, sich in der Kommission für die „Rehabilitation und finanzielle Entschädigung aller durch das Coronaunrecht Geschädigten" einzusetzen, insbesondere für Mediziner, die beim Impfen nicht mitmachen wollten. Die Corona-Maßnahmen bezeichnete sie als „Terror" und „Knechtschaft des Volkes"; nach der namentlichen Abstimmung über die Impfpflicht erklärte sie, die Bürger wüssten nun genau, „wen sie zu gegebener Zeit zur Rechenschaft ziehen müssen" – eine Formulierung, die von Beobachtern als indirekte Drohung gegen Abgeordnete gewertet wurde. Politisch steht sie am rechten Rand ihrer Partei: Sie trat 2015 als Gastrednerin bei einer von Björn Höcke organisierten Demonstration in Erfurt auf und lud ihn 2016 gegen die Linie der damaligen Landesspitze zu einem Wahlkampfauftritt ein. Wikipedia führt sie als rechtsextreme Politikerin.
Quellen: Deutscher Bundestag, Abgeordnetenbiografie · Wikipedia: Christina Baum · Deutsches Ärzteblatt (01/2026) · taz (08/2025)
Hinweis: Das Transkript des Videos enthält keine Zeitmarken, deshalb gibt es diesmal keine Sprungmarken zu einzelnen Stellen. Die Reihenfolge entspricht dem Verlauf des Videos.
Die Drucksache existiert und enthält tatsächlich beide Tabellen – aber sie stützt die Aussage nur zur Hälfte. Richtig ist: Bei Kindern und Jugendlichen lag die Covid-Letalität 2020 mit 0,0027 Prozent unter der Grippe (0,02 Prozent), bei den 18- bis 59-Jährigen mit 0,1 Prozent im Bereich der Grippe. Falsch wird es genau bei der Altersgruppe, die die Rednerin selbst ins Spiel bringt: Bei den 60- bis 69-Jährigen lag die Covid-Letalität 2020 bei 2,1 Prozent und 2021 bei 1,6 Prozent – deutlich über dem Grippewert von 1,1 Prozent. Unter Grippe-Niveau fiel sie erst mit Omikron 2022/23, als die harten Maßnahmen längst vorbei waren.
Dazu kommen zwei Dinge, die im Video fehlen. Erstens warnt die Bundesregierung in derselben Drucksache ausdrücklich, dass die Zahlen wegen unterschiedlicher Testpraxis nur eingeschränkt vergleichbar sind – bei Covid wurde massenhaft getestet, bei Grippe im Wesentlichen bei Arztbesuchen. Zweitens passt die Altersgrenze nicht zum Argument: Besuchsverbote in Pflegeheimen sollten Hochbetagte schützen, und bei den über 80-Jährigen lag die Covid-Letalität 2020 bei 18,6 Prozent gegenüber 2,8 Prozent bei der Grippe. Wer die Gruppe ausklammert, um die es geht, hat kein Argument, sondern einen Taschenspielertrick.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9036 (PDF), Tabellen 3 und 4 (31.10.2023)
Drei Punkte stimmen so nicht. Kohn verschickte sein 83-seitiges Papier im Mai 2020 – also Monate nach Beginn der Maßnahmen, nicht vorher. Er tat das auf eigene Initiative und ohne Auftrag, aber unter dem Briefkopf des Innenministeriums; eine offizielle Folgenabschätzung war das ausdrücklich nicht, das Ministerium wertete es als Privatmeinung. Und er wurde nicht einfach „entlassen, weil es öffentlich wurde": Er wurde suspendiert, es folgte ein Disziplinarverfahren, und die Entfernung aus dem Dienst sprach 2022 das Verwaltungsgericht Berlin aus – begründet mit seinem Vorgehen, nicht mit dem Inhalt des Papiers.
Quellen: Wikipedia: Stephan Kohn · Tichys Einblick, „Verfasser der Gefahrenanalyse aus dem Dienst entfernt" (18.03.2022)
Der Gesetzestext lautet tatsächlich so. Zwei Dinge gehören zur Einordnung: Die Regelung ist keine Corona-Erfindung, sie stand schon vor 2020 im Infektionsschutzgesetz. Und eine solche Unterbringung setzt in jedem Einzelfall eine Entscheidung unabhängiger Richter voraus. Die Wertungen der Rednerin („Psychoterror", „totalitär") sind Meinung und damit nicht Gegenstand eines Faktenchecks.
Quellen: § 30 IfSG im Wortlaut · Bayerischer Landtag, Drucksache 18/13025 (25.01.2021)
Die Akten gibt es wirklich: Nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Ende August 2026 teils geschwärzte Unterlagen heraus. Der Haken steckt im meistzitierten Beleg. Der Satz über fehlende belastbare Qualitätsdaten bezieht sich auf Point-of-Care-Geräte, also PCR-Schnelltestgeräte vor Ort – nicht auf die Labor-PCR, auf der die Meldezahlen ganz überwiegend beruhten. Ausgewertet haben die Akten bisher ausschließlich maßnahmenkritische Blogs und Anwälte; eine unabhängige Einordnung steht aus. Von dort auf die Rechtswidrigkeit „fast aller Eingriffe" zu schließen, ist eine weitreichende Interpretation, keine belegte Tatsache.
Quellen: drbine (Substack, maßnahmenkritisch), „BfArM-Homepage öffentlich vs. Aktenlage" (20.09.2026) · Report24 (maßnahmenkritisch), 21.09.2026
Richtig ist: Kämmerer war Mitautorin des Borger-Reviews, das im November 2020 die Rücknahme des Corman-Drosten-Papers forderte, und Correctiv berichtete 2021 kritisch über ihr Gutachten im Weimarer Masken-Verfahren. Falsch ist das „ohne Diskurs": Die Fachzeitschrift Eurosurveillance nahm den Rücknahmeantrag an, ließ die Vorwürfe von externen Gutachtern prüfen und wies ihn im Februar 2021 mit ausführlicher Begründung zurück – die Kriterien für eine Rücknahme seien nicht erfüllt. Der Diskurs fand statt. Er ging nur nicht so aus, wie es der Erzählung dient.
Quellen: Eurosurveillance / ECDC, Antwort auf den Rücknahmeantrag (04.02.2021) · Correctiv (13.04.2021)
Der Trend ist real und ernst zu nehmen – aber er ist falsch datiert und leicht überzeichnet. Laut Allensbach sinkt der Anteil derer, die glauben, ihre politische Meinung frei äußern zu können, seit Jahrzehnten: 1990 waren es noch rund 78 Prozent, 2021 waren es 45 Prozent, 2023 nur noch 40 Prozent. 44 Prozent meinten, man solle besser vorsichtig sein – das ist eine relative, keine absolute Mehrheit. Einen Bruch „seit 2020", den das Video suggeriert, zeigen die Daten nicht; die Kurve fällt lange vor Corona.
Quellen: Institut für Demoskopie Allensbach, FAZ-Monatsberichte · Freiheitsindex 2023 (Allensbach/Media Tenor)
Der erste Teil hat einen wahren Kern, den kinderärztliche Fachgesellschaften selbst betonen: Das Risiko schwerer Verläufe war sehr gering, bis April 2021 mussten unter 0,01 Prozent der infizierten Kinder stationär behandelt werden, und die Fachgesellschaften wollten Eltern ausdrücklich übergroße Sorgen nehmen. „Absolut ungefährlich" stimmt trotzdem nicht: Bis Februar 2022 erfasste das DGPI-Register 21 Todesfälle bei 0- bis 17-Jährigen, dazu kommt das Entzündungssyndrom PIMS. Und für den Vergleich mit „normalen Erkältungsviren" gibt es schlicht keinen Beleg – das ist eine Behauptung ohne Datengrundlage.
Quellen: DGPI/DGKH-Stellungnahme (21.04.2021) · DGKJ, Aktuelles aus dem DGPI-Survey (18.02.2022)
Die 75 Minuten stammen aus der DGUV-Regel für Atemschutz und gelten für FFP-Masken ohne Ausatemventil bei mittelschwerer körperlicher Arbeit – nicht speziell für Ärzte und nicht für die medizinischen Masken, die Schüler trugen. Für medizinische Gesichtsmasken im Gesundheitsdienst gibt es laut Berufsgenossenschaft gar keine Empfehlungen zu Trage- und Erholungszeiten, und der Ausschuss für Arbeitsmedizin rückte im März 2021 ausdrücklich von starren Zeitgrenzen ab. Der Vergleich hinkt also an beiden Enden. Dass Pausenregelungen für lange Tragezeiten in Schulen ein legitimes Thema sind, bleibt davon unberührt.
Quellen: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) (25.05.2022) · Krauss Akademie zur aufgehobenen Tragezeitbegrenzung (24.03.2021)
Ein solches Drosten-Zitat zur Corona-Pandemie ließ sich nicht nachweisen. Die ähnlich klingenden Aussagen, die seit Jahren geteilt werden, stammen entweder aus einem Drosten-Interview von 2014 zur MERS-Epidemie – laut dpa-Faktencheck und Correctiv nicht auf Corona übertragbar – oder vom österreichischen Mediziner Franz Allerberger. Ohne Quellenangabe bleibt die Zuschreibung unbelegt.
Quellen: dpa-Faktencheck (27.08.2021) · Correctiv (31.08.2021)
Stimmt: Hövener leitete das Fachgebiet 28 von 2020 bis 2025 und ist seit April 2025 Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Die im Video daran geknüpfte Unterstellung, dieses Fachgebiet habe über die Folgen der Maßnahmen entschieden, ist allerdings keine Tatsachenaussage mehr, sondern Deutung.
Quellen: Alice Salomon Hochschule Berlin · Robert Koch-Institut, Fachgebiet 28
Bustin ist tatsächlich einer der renommiertesten qPCR-Experten überhaupt, Hauptautor der maßgeblichen MIQE-Richtlinien. Ob RKI oder Paul-Ehrlich-Institut ihn konsultiert haben, ließ sich nicht belegen. Irreführend ist aber, ihn als Kronzeugen gegen den Drosten-Test aufzurufen: Bustin hat den Assay 2021 selbst analysiert und der Methode trotz benannter Einschränkungen Robustheit bescheinigt. In seinem Lebenslauf steht sogar, dass er Falschinformationen über die PCR-Testung entgegengetreten ist. Er ist also so ziemlich der schlechteste Zeuge für diese Erzählung.
Quellen: Bustin et al., International Journal of Molecular Sciences (13.08.2021) · Academia Europaea, CV Stephen Bustin
Im Kern richtig: Das Bundesverfassungsgericht betont eine Beobachtungs- und Korrekturpflicht des Gesetzgebers, die mit der Dauer eines Eingriffs strenger wird. Der Kontext, der im Video fehlt: In den Entscheidungen zur Bundesnotbremse vom November 2021 sah das Gericht genau diese Pflicht als erfüllt an – unter anderem wegen der Befristungen, der Evaluationspflicht im Infektionsschutzgesetz und der StopptCOVID-Studie – und erklärte die Maßnahmen für verfassungsgemäß. Das Argument ist also richtig, es führt nur nicht dorthin, wo es hinführen soll.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 971/21
Laut Plenarprotokoll 16/127 sprach Christina Baum an diesem Tag zweimal zu Corona: zur Geschäftsordnung und in der Debatte zur Corona-Verordnung. Datum und Anlass stimmen. Den genauen Wortlaut der im Video vorgelesenen Passage konnte ich nicht vollständig abgleichen, weil der betreffende Protokollabschnitt nicht abrufbar war; die inhaltlichen Wertungen der Rede sind ohnehin Meinung.
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, Plenarprotokoll 16/127 (30.09.2020)
Ramelow war am 26. Februar 2026 als Sachverständiger in der Kommission. Der Bericht des Bundestags über die Sitzung gibt wieder, dass er die Steuerung über die Ministerpräsidentenkonferenz anfangs für richtig hielt und rückblickend ab Herbst 2020 Zweifel bekam – bei ihm habe damals das „Grummeln" eingesetzt. Eine Äußerung, man habe die Folgen bewusst „in Kauf genommen", ließ sich nicht finden. Ohne Wortprotokoll bleibt das Zitat unbelegt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv zur Sitzung (26.02.2026)
Dieser Check ist der bisher deutlichste Beleg für etwas, das ich hier immer wieder zeige: Die wirksamste Desinformation lügt nicht. Vierzehn Aussagen, keine einzige glatte Falschbehauptung – und trotzdem ein Video, das ein durchweg schiefes Bild zeichnet. Der Trick liegt jedes Mal im letzten Schritt. Die Drucksache existiert, nur steht die entscheidende Altersgruppe nicht drin. Der Beamte existiert, nur war sein Papier keine amtliche Folgenabschätzung. Die BfArM-Akten existieren, nur belegen sie etwas anderes. Der PCR-Experte existiert, nur sagt er das Gegenteil. Das Verfassungsgerichtsurteil existiert, nur endet es andersherum.
Das ist die Methode, die Faktenchecks so mühsam macht: Jeder einzelne Baustein hält der Prüfung stand, das Gebäude daraus nicht. Wer das entlarven will, muss jedes Mal die Originalquelle aufschlagen – genau das tue ich hier, damit ihr es nicht müsst. Und dass die Aufarbeitung der Pandemie nötig ist, dass Menschen echtes Leid erfahren haben, dass über Schulschließungen und Besuchsverbote in Heimen ehrlich gesprochen werden muss: All das stimmt. Es wird nur nicht besser, wenn man es mit halbrichtig zusammengesetzten Belegen erzählt.