Die AfD-Bubble ist seit drei Wochen im Panikmodus – und das aus gutem Grund. Am 25. Juni hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) das bisher gründlichste Rechtsgutachten zur AfD veröffentlicht. Das Ergebnis in einem Satz: Die Partei ist nach Einschätzung der Expert*innen verfassungswidrig, und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg. Ich habe mich durch die Zusammenfassungen, die Pressekonferenz und die Reaktionen gewühlt – hier ist, was du wirklich wissen musst.
Die GFF ist kein aktivistischer Hinterhof-Verein, sondern eine der renommiertesten Grundrechte-Organisationen Deutschlands, die regelmäßig vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnt. Acht Fachleute für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben 13 Monate lang über drei Millionen öffentlich zugängliche Dokumente gefiltert – Reden, Anträge, Posts, Wahlprogramme. Finanziert wurde das komplett durch private Spenden von rund 20.000 Menschen, mindestens 900.000 Euro, ohne einen Cent Staatsgeld. Und damit niemand „Gefälligkeitsgutachten" rufen kann: Der Staatsrechtler Christoph Möllers und die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger haben in einem Zweitgutachten bestätigt, dass wissenschaftlich sauber und ergebnisoffen gearbeitet wurde.
Das Gutachten stützt sein Ergebnis auf zwei Säulen, die es jeweils allein tragen würden. Die erste: Das Politikkonzept der AfD zielt auf Ausgrenzung und rechtliche Abwertung ganzer Gruppen – Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Geflüchtete. Die Belege sind konkret: Forderungen nach Ausbürgerung bestimmter Deutscher mit Migrationsgeschichte, Kopftuchverbote, die gezielt Musliminnen aus dem öffentlichen Leben drängen sollen, Sonderklassen für Flüchtlingskinder im Wahlprogramm Sachsen-Anhalt, Betretungsverbote für Geflüchtete bei öffentlichen Veranstaltungen in Brandenburg. Kern des Ganzen ist ein ethnisch-kultureller Volksbegriff: „Deutsch" ist für die AfD demnach nicht, wer den Pass hat, sondern wer die richtigen Vorfahren hat. Das Grundgesetz kennt genau eine Kategorie von Staatsbürgern – die AfD will mehrere Klassen.
Die zweite Säule: Mehr als 220 ernstzunehmende Belege zeigen laut Gutachten, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will – für legale politische Entscheidungen. Politiker in Handschellen als Bildmotiv, Forderungen nach Haftbefehlen und langjährigen Gefängnisstrafen. Als der Verfassungsschutz die Partei im Mai 2025 als gesichert rechtsextrem einstufte, drohte Björn Höcke den Mitarbeitenden der Behörde unverhohlen mit Konsequenzen. Wer Kritiker*innen, Journalist*innen und NGOs systematisch einschüchtert, macht offene politische Willensbildung unmöglich – und genau die schützt das Grundgesetz.
„Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte." Bijan Moini, Gutachten-Leiter der GFF, Bundespressekonferenz am 25. Juni 2026
Und weil wir hier mit Fakten arbeiten und nicht mit Wunschdenken – das Gutachten ist an mehreren Stellen vorsichtiger, als manche Schlagzeile suggeriert. Eine „Wesensverwandtschaft" mit dem Nationalsozialismus sieht es ausdrücklich nicht als belegt an. Und beim Sellner'schen „Remigrations"-Konzept reicht die Beweislage laut Gutachten nicht aus, um der Gesamtpartei das Ziel nachzuweisen, auch Staatsbürger außer Landes drängen zu wollen – einzelne Funktionäre und „millionenfache Remigration"-Posts hin oder her. Genau diese Differenziertheit macht das Ding vor Gericht gefährlich für die AfD: Es ist kein Pamphlet, es ist ein juristisches Präzisionswerkzeug.
2017 scheiterte das NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht – aber nicht, weil die NPD harmlos war. Das Gericht bescheinigte ihr ausdrücklich Verfassungsfeindlichkeit, nur fehlte der Kleinstpartei jede realistische Chance, ihre Ziele umzusetzen. Genau dieses Argument funktioniert bei der AfD nicht: rund 70.000 Mitglieder, stärkste Kraft in mehreren Bundesländern, stabile Finanzierung, internationale Vernetzung bis zur MAGA-Bewegung und nach Russland. Die „Potenzialität", an der das NPD-Verbot scheiterte, ist bei der AfD das stärkste Argument für ein Verfahren. Ironie der Geschichte.
Das Gutachten selbst verbietet gar nichts – den Antrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Und da hakt es: Im Bundestag gibt es aktuell keine Mehrheit, Kanzler Merz warnt vor „politischer Konkurrentenbeseitigung", Innenminister Dobrindt will die AfD lieber „wegregieren". Immerhin: Die CDU-Ministerpräsidenten Wüst und Günther zeigen sich offen, die SPD will eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die ehrliche Antwort lautet also: Die juristische Grundlage liegt jetzt auf dem Tisch – was fehlt, ist der politische Wille. Und der bewegt sich nur, wenn der öffentliche Druck nicht nachlässt.
Mein Fazit: Dieses Gutachten ist das Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren aufbauen kann – wissenschaftlich sauber, juristisch differenziert, von 20.000 Menschen bezahlt. Wer jetzt noch behauptet, für ein Verfahren gebe es „keine Grundlage", hat 3.000 Seiten Gegenbeweis vor sich liegen. Mehr dazu, wie rechte Netzwerke funktionieren und was jede*r Einzelne tun kann, findest du übrigens in meinem Buch „Make Nazis afraid again" – ab 26. August überall, handsigniert nur bei der Autorenwelt.